Recht auf gewaltfreie Erziehung

Recht auf gewaltfreie Erziehung

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung

 




"Die Würde des Menschen ist unverletzlich", so lautet Artikel 1 unserer Verfassung, und dieser gilt für Erwachsene wie für Kinder gleichermaßen. Untersuchungen und Alltagserfahrungen belegen jedoch, dass mehr als die Hälfte aller Kinder gelegentlich oder regelmäßig geschlagen werden, und zwar von ihren Eltern, Großeltern, älteren Geschwistern oder dem Freund oder der Freundin ihrer Mutter oder ihres Vaters. Dabei sind Ohrfeigen und Schläge nur eine Form der Gewaltanwendung in der Erziehung. Denn neben körperlichen Bestrafungen müssen viele Kinder seelische Verletzungen in Form von beleidigenden Beschimpfungen, Demütigungen, Missachtung und Vernachlässigung erdulden. All dies ist mit dem Grundrecht jedes Kindes auf Respektierung seiner Persönlichkeit nicht vereinbar. Außerdem erlernen die betroffenen Kinder dadurch Verhaltensweisen, die einen Teufelskreis von Gewalt und Unterdrückung auslösen sowie ein friedliches und partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie und der Gesellschaft erschweren.
 
 
 

Was kann man gegen Gewalt an Kindern tun?

 

Man kann eindeutige Regeln schaffen die für Minderjährige und den Erwachsenen verständlich sind. Man kann dafür sorgen das Unterstützungsangebote und Beratungsstellen offen für jeden sind.  Die Bereitstellung von passenen Angeboten sind noch nicht realisiert.